Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Portapatet

I. Allgemeines

Portapatet ist Anbieter von Personalentwicklungsmaßnahmen und pferdegestützten Personalentwicklungsmaßnahmen, die in entsprechenden Seminaren bzw. Trainings theoretisch und praktisch mit und ohne Pferde durchgeführt werden. Die Seminaranlage mit allen Tagungsräumen und Tagungstechnik von Portapatet kann als Veranstaltungslocation gebucht werden.

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber von Seminarveranstaltungen und Portapatet als Veranstalter.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von Portapatet und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer bzw. Firmenkunde als Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form.

Portapatet behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich Portapatet die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.

II. Offene Veranstaltungen

1. Offene Veranstaltungen sind Seminare, und Trainings, Workshops, Coachings, Events oder Vorträge die Portapatet öffentlich bewirbt. Inhalt, Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor. Die Veranstaltungsbeschreibung ist freibleibend und stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur bei Anmeldung von Privatpersonen als Verbraucher bei offenen Veranstaltungen. Für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen gelten die Regelungen unter III. Firmeninterne Veranstaltungen entsprechend.

2. Mit der Übersendung einer Anmeldung unterbreitet der Teilnehmer das Angebot zum Vertragsschluss. Anmeldungen können per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Portapatet bestätigt die Annahme des Angebots mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung.

3. Die Teilnahmegebühr ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort bei Rechnungsstellung. Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminar Platz anderweitig vergeben werden.

4. Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel-und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann Portapatet im Namen der Teilnehmer Unterkünfte reservieren. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Teilnehmer zu tragen.

5. Stornierung

Bei Rücktritt des Kunden vor Veranstaltungsbeginn (Stornierung) hat Portapatet bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann Portapatet nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:

bis inkl.                       31. Tag vor Veranstaltungsbeginn     30%

ab 30. bis inkl.            11. Tag vor Veranstaltungsbeginn     80%

ab 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt   100%

Die Pauschale berechnet sich nach dem Endpreis der Veranstaltung des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

6. Rücktritt

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich Portapatet vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.

Muss eine offene Veranstaltung vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet auf Wunsch des Teilnehmers Portapatet die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück.

Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften                 

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher im juristischen Sinne sind haben sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über

Portapatet, Am Pfaffenberg 7, 96170 Lisberg, E-Mail: info@portapatet.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Portapatet Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Portapatet Ihnen alle Zahlungen, die Portapatet von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Portapatet dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie Portapatet einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung           Erklärender: Portapatet

III. Firmeninterne Veranstaltungen

Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Coachings, Workshops, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den firmeninternen Veranstaltungen auch für die Anmeldung von Mitarbeitern durch Unternehmen

1. Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes. An dieses Angebot ist Portapatet vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere oder längere Bindungsfrist vereinbart wird. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. Portapatet ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von einer Woche durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Durchführung der Veranstaltung anzunehmen.

2. Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % vier Wochen vor dem Seminartermin in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel- und Reisekosten von Teilnehmern und Trainern sind nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch reserviert Portapatet im Namen des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer Unterkünfte. Im Falle einer Stornierung sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber bzw. vom Teilnehmer zu tragen.

3. Stornierung

Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 40 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 80 % der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behält sich Portapatet vor, einen angemessenen Schadensersatz in Rechnung zu stellen.

4. Rücktritt

Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich Portapatet vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet.

Weitergehende Ansprüche wegen eines von der Portapatet abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

IV. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.

Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer beschränkt.

Portapatet haftet unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen haftet Portapatet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Portapatet nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser ist üblicherweise kongruent zur Haftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Portapatet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden. Soweit unsere Haftung nach dieser Regelung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

V. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Portapatet gestattet.

VI. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Abreden, einschließlich der Aufhebung und Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist Bamberg.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt bei Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich in ihnen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Portapatet®

Arite Schima

Lisberg, den 1.9.2023